23 Nov

Bundeswirtschaftsministerium startet neues Förderprogramm „LIFT“

Das neue Förderprogramm „LIFT“ soll innovative Modellprojekte zur Leistungssteigerung im Tourismus unterstützen. Ziel ist es, die Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit der überwiegend klein- und mittelständisch strukturierten Tourismuswirtschaft zu verbessern.

Die Fördermaßnahme ist themen- und zielgruppenoffen gestaltet. Gefördert werden Projektideen, die Digitalisierung, Internationalisierung und Vernetzung in strukturschwachen Räumen als leistungssteigernde Faktoren des Tourismus nutzen und innovative Lösungen für bestehende oder künftige Herausforderungen des Tourismusgewerbes anbieten.

Das Vorhaben muss einem der folgenden Schwerpunkte zugeordnet werden können:

  • Entwicklung von Konzepten für Modellprojekte und
  • Umsetzung eines (weitgehend) entwickelten Konzepts.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind Unternehmen der Tourismuswirtschaft mit Betriebsstätte oder Niederlassung und einer sichergestellten Wertschöpfung bzw. Ergebnisverwertung in Deutschland sowie private, öffentliche und teilöffentliche touristische Institutionen und Verwaltungen ohne Gewinnerzielungsabsicht.

Voraussetzungen

Modellprojekte müssen eine neuartige Lösung für aktuelle oder zukünftige Herausforderungen im Tourismus oder angrenzenden Branchen aufweisen und zur Leistungssteigerung des touristischen Angebotes beitragen. Praxistauglichkeit und Umsetzbarkeit in tragfähige Geschäfts- oder Anwendungsmodelle sind wesentliche Voraussetzungen der Förderung. Die Lösungen sind auf einen Einsatz unter realen Bedingungen auszugestalten. Etwaige Demonstrationen sind im Alltag oder in alltagsnaher Umgebung zu führen.

Nachfolgender Link führt Sie zu einer Checkliste, mit der Sie prüfen können ob Ihr Projekt die wichtigsten Fördervoraussetzungen erfüllt.

http://www.foerderdatenbank.de/Foerder-DB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=views;document&doc=13950&typ=CL

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses für einen Zeitraum von sechs bis 18 Monaten. Die Höhe der Förderung beträgt grundsätzlich bis zu 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten bzw. Ausgaben. Die Förderquote kann bei mittleren Unternehmen auf bis zu 55% und bei kleinen Unternehmen auf bis zu 60% erhöht werden.

Die Zuwendungssumme muss mindestens 50.000 EUR betragen.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist mehrstufig. In der ersten Verfahrensstufe sind Interessen-bekundungen bis spätestens 9. Januar 2019 in schriftlicher und elektronischer Form an das

Kompetenzzentrum Tourismus des Bundes
Karl-Scharfenberg-Straße 53
38229 Salzgitter
Tel. (0 53 41) 87 55 34 00
Fax (0 53 41) 87 55 34 02
E-Mail: h-d.quack@kompetenzzentrum-tourismus.de
Internet: http://www.kompetenzzentrum-tourismus.de

zu richten.