19 Apr

Zwei neue Förderaufrufe ergänzen das LEADER-Programm

1.Aufruf zur Einreichung von Anträgen auf Förderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung für das Jahr 2018

Mit diesem Förderaufruf sollen vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, veränderter Lebensgewohnheiten, fehlender Fachkräfte und altersbedingter Unternehmensaufgaben Anreize geschaffen werden, die eine bedarfsorientierte Gründung oder Entwicklung von Kleinstunternehmen in den Bereichen Handwerk, Lebensmitteleinzelhandel, Gastronomie, Betreuung, Gesundheit, Kultur und Mobilität ermöglichen.
Auf der Grundlage der Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der ländlichen Entwicklung (St. Anz. Nr. 15/2018) Teil 2, Ziffer 1.5 ruft das Landwirtschaftsministerium Kleinstunternehmerinnen und Kleinstunternehmer dazu auf, in den anerkannten LEADER-Regionen zu investieren, zu deren Funktionserhaltung beizutragen und Arbeitsplätze zu schaffen und zu erhalten.

2.  Aufruf zur Einreichung von Anträgen auf Förderung von regionaltypischen Ferienhäusern und Ferienwohnungen im ländlichen Raum für das Jahr 2018

Ziel der Förderung ist, den ländlichen Raum als attraktiven Lebensraum zu erhalten, den strukturellen Wandel aktiv zu begleiten und Gestaltungsperspektiven zu unterstützen.
Die touristische Entwicklung findet als ein Gestaltungselement ausdrückliche Berücksichtigung, da sie sowohl wirtschaftliche Impulse generiert, einen Beitrag zur Auslastung infrastruktureller Angebote leistet und die Inwertsetzung des kulturellen Erbes ermöglicht.
Die hessische Landesregierung möchte nunmehr auf der Grundlage der Förderangebote zur „Ländlichen Regionalentwicklung“ und dem LEADER-Ansatz ergänzend initiativ werden, in dem sie Landesmittel bereitstellt, mit denen ein Beitrag zur Erhaltung und Umnutzung regionaltypischer Bausubstanz, der innerörtlichen Entwicklung und zur Förderung des Landtourismus geleistet werden kann.
Der Aufruf richtet sich an Kleinstunternehmerinnen und Kleinstunternehmer, die innerhalb einer der in Hessen anerkannten LEADER-Regionen ansässig sind oder in diesen investieren möchten, um entsprechende Ferienwohnungen oder Ferienhäuser zu schaffen.

Antragstellung (gilt für beide Förderaufrufe)
Interessenten können im laufenden Jahr bis spätestens Mitte August 2018 bewilligungsreife Anträge vorlegen. Die regional zuständige Lokale Aktionsgruppe (LAG) nimmt zu dem jeweiligen Antrag Stellung, in dem sie die Konformität mit der LEADER-Gebietskulisse bestätigt und den Beitrag zur Umsetzung des regionalen Entwicklungskonzeptes (REK) feststellt. Die Stellungnahme muss mit dem Antrag eingereicht werden.