09 Mrz

Förderung von Ladeinfrastruktur 2021/2022

Das hessische Förderangebot für den Aufbau von Ladeinfrastruktur geht in die nächste Runde: Das Hessische Wirtschaftsministerium stellt Unternehmen und Kommunen rund 7 Millionen Euro Fördermittel zur Verfügung.
Hessen forciert die Umstellung auf die Elektromobilität. Ein wesentliches Hindernis stellt dabei die noch unzureichende Ladeinfrastruktur dar. Für Nutzer und Nutzerinnen von Elektrofahrzeugen ist das Laden am Arbeitsplatz und an öffentlich zugänglichen Parkplätzen attraktiv, weil sie nicht alle zu Hause über eine entsprechende Ladeinfrastruktur verfügen. Daher erfolgt nun ein Förderaufruf zum Arbeitgeberladen, erweitert um bedarfsgerechte Anwendungsfälle im öffentlichen Raum.  Antragsberechtigt sind alle Unternehmen und Organisationen mit Sitz oder Betriebstätte in Hessen, sonstige juristische Personen, die in Hessen Mitarbeiterparkplätze oder öffentlich zugängliche Parkplätze unterhalten oder öffentlich zugängliche Flächen für Ladeinfrastruktur entwickeln, sowie Kommunen und kommunale Unternehmen mit einem attraktiven Ladeinfrastruktur-Konzept.

Art und Umfang der Förderung

Die Zuwendung erfolgt als anteiliger Zuschuss von bis zu 40 % der Investitionskosten. Es können sowohl Normal- als auch Schnelladesäulen und Wallboxen auf dem eigenen Betriebsgelände sowie an besonders frequentierten Orten im öffentlichen Raum errichtet werden. Neben der Ladeinfrastruktur sind auch Erdarbeiten und die notwendigen Planungsleistungen für den elektrischen Anschluss und die Installation förderfähig. Hierfür beträgt die Fördersumme höchstens 10.000 Euro pro Ladestandort. Die Höhe der Gesamtausgaben für ein Vorhaben muss mindestens 10.000 Euro und kann maximal 300.000 Euro betragen.
Das Förderangebot wird von der Hessen Agentur im Auftrag des Hessischen Wirtschaftsministeriums als Projektträger betreut. Das Antragsverfahren ist einstufig. Die Einreichfrist endet am 30.04.2021. Es gilt das Eingangsdatum Ihrer postalischen Zusendung. Die Förderung endet spätestens am 31.10.2022. Bis zu diesem Zeitpunkt können projektbezogene Ausgaben anerkannt werden und die Ladeinfrastruktur muss in Betrieb genommen worden sein. Zur Antragstellung nutzen Sie bitte das Förderportal der Innovationsförderung Hessen.