Neues Förderprogramm für ehrenamtliche Nachbarschaftshilfen und Nahversorgungsinitiativen im ländlichen Raum
Gestern startete die Sondermaßnahme „Ehrenamt stärken. Versorgung sichern“ des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.
Dabei sollen ehrenamtliche Nachbarschaftshilfen und Nahversorgungsinitiativen im ländlichen Raum unterstützt werden, die Angehörige besonders schutzbedürftiger Gruppen bei der Nahversorgung, insbesondere bei der Lebensmittelversorgung, unterstützen. Darüber hinaus können Initiativen finanzielle Zuschüsse für Pandemie-bedingte (zusätzliche) Transportleistungen und weitere Mobilitätsaufwendungen erhalten. Mit den Fördermitteln des BMEL sollen zudem Pandemie-bedingt notwendige Verbesserungen der digitalen Ausstattungen der Initiativen ermöglicht werden. Dies kann beispielsweise dabei helfen, Kontakte wegen der geltenden Regeln digital aufrecht zu erhalten, neue Freiwillige in die Arbeit einzubinden und die Abläufe unter den erschwerten Bedingungen gut zu organisieren.
Förderfähig sind Aufwendungen inkl. Mehrwertsteuer zur Finanzierung konkreter Maßnahmen mit einem Zuwendungsbetrag von mindestens 2.000 Euro und maximal 8.000 Euro. Auch die förderfähigen Ausgaben müssen mindestens 2.000 Euro betragen. Die Zuwendungen werden bei Bewilligung auf einen Höchstbetrag begrenzt. Die Gelder werden im Wege der Projektförderung als Zuschuss gewährt. Sie müssen nicht zurückgezahlt werden. Die Förderung erfolgt als Vollfinanzierung mit 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Eine Antragstellung setzt voraus, dass die Antragsteller keine finanziellen Eigen- oder Drittmittel in das Vorhaben einbringen können.
Initiativen die Angehörige besonders schutzbedürftiger Gruppen durch ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe oder bürgerschaftliche getragene Nahversorgung in ländlichen Räumen unterstützen, können ab sofort bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) Interessenbekundungen einreichen. Die Interessenbekundungen werden entsprechend der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Anzahl der pro Landkreis antragsberechtigten Initiativen ist begrenzt. Für die Sondermaßnahme stehen ca. 5 Millionen Euro zur Verfügung.
Details über das zweistufige Antragsverfahren finden Sie auf der Website www.bmel.de/ehrenamt-versorgung.
Die Bewerbung ist bis zum 12. Juli 2020 möglich.